Familien- und Erbrecht
Wir beraten Sie vor und nach der Eheschließung, bei der Verfassung eines auf Sie zugeschnittenen Ehevertrags und bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung für nichteheliche Lebensgemeinschaften.
In unserem Kulturkreis ist die Scheidung der Ehe mittlerweile akzeptiert und nicht zwingend gleichbedeutend mit dem Scheitern des gesamten Lebensentwurfes. Nur folgerichtig ist es daher, dass wir Sie bereits im Vorfeld einer anstehenden Ehescheidung beraten.
Unsere Erfahrung zeigt, dass die Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen besonders langwierig und für die Beteiligten nervlich anstrengend sein kann. Hier werden wir Ihnen durch praktikable und fest am Ziel orientierte Lösungswege die Auseinandersetzung erleichtern. Dabei spielen auch steuerliche Erwägungen bei Trennung und Scheidung eine wichtige Rolle in der Beratung.
Schließlich stehen wir Ihnen in Betreuungssachen zur Seite und beraten Sie in vormundschaftsrechtlichen Fragen.
Da für jeden neben dem Aufbau und der Stabilisierung seines Vermögens eine wohldurchdachte Weitergabe an die Erben von Interesse ist, bedarf es einer gründlichen Befassung mit erbrechtlichen Angelegenheiten.
Wir beraten Sie in allen Nachlassangelegenheiten, wobei der Nachlass auch oder ausschließlich im Ausland belegen sein kann. Wir übernehmen Testamentsvollstreckungen, errichten für Sie Stiftungen, begleiten Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, der Geltendmachung des Pflichtteils, Immobilienübertragungen etc.
Sind Sie Unternehmer, so strukturieren wir ausgehend von Ihren Wünschen die Nachfolge in Ihrem Unternehmen, wobei wir die steuerrechtlichen Aspekte im Auge behalten.