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Alimentation kinderreicher Familien
Nachzahlungen werden denjenigen gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr gesetzt haben.
Das Vorverfahren darf nicht bestandskräftig, ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sein.
Sofern ein Rechtsbehelf sich auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein.
Allerdings dürfte der folgende Satz aus der Gesetzesbegründung eine Rolle spielen, möglicherweise die Ansprüche begrenzen:
"Aller Voraussicht nach wird auf Grund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 30. November 2023 (Az: 26 К 649/23 ХХХ, Rn. 21) zukünftig darauf abgestellt werden, dass sofern die Höhe der Grundbesoldung durch ein neues Besoldungsgesetz geändert wird, die beamtete Dienstkraft ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation – sollte diese ihn auch nach dem legislativen Tätigwerden weiterhin für verletzt halten - erneut gegenüber dem Dienstherrn geltend machen muss."
Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wurden Berufung und Sprungrevision zugelassen. Es ist somit nach gegenwärtigem Stand noch keine Rechtskraft eingetreten.
Bitte beachten Sie, dass entsprechende Bescheide der Behörde einen Monat nach Erhalt des Schreibens (Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses) rechtskräftig werden.
Sofern Sie Fragen zu dieser Problematik haben, so stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Rechtsanwältin Dr. Susen Wahl Rechtsanwalt Michael Wahl
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