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Bereitschaftszeiten bei der Berliner Feuerwehr

„Die Belastung aus Einsatztätigkeit inklusive sachlicher und persönlicher Verteilzeit beträgt bei den RTW zwischen 84,7% und 58,16% der Arbeitszeit für Einsatztätigkeit und liegt damit deutlich über dem bisher vorgegebenen Verhältnis von Einsatztätigkeit und Bereitschaftsdienstzeiten von 60%. Die Belastung aus Einsatztätigkeit beträgt bei den NEF zwischen 75,1% und 58,16% der Arbeitszeit für Einsatzzeit und liegt damit ebenfalls über dem bisherigen Wert.“ Rechnungshofbericht (NEF = Notarzteinsatzfahrzeug)

Der Rechnungshof macht Vorschläge, wie die Bereitschaftsdienstzeiten eingehalten werden können, z.B. durch den Einsatz eingeschränkt dienstfähiger Beamter, für die die Leitungsebene bereits eine Zwangspensionierung andachte (siehe Artikel Berliner Zeitung vom 16.01.2023).

Allerdings scheint es die Leitung der Berliner Feuerwehr mit den notwendigen Änderungen nicht eilig zu haben. Anträge auf Herabsetzung der Arbeitszeit wegen Unterschreitung des Anteils der Bereitschaftszeiten an der Gesamtarbeitszeit werden monatelang nicht bearbeitet. Die Leitung fordert eine minutengenaue Dokumentation von den Feuerwehrleuten. Dann dauert es weitere Monate, bis die Zeiten im System gutgeschrieben werden. Eine vorwirkende Reduzierung der Arbeitszeit, wie in der Dienstvereinbarung vom August 2018 vorgesehen und einzig der Vorgabe des Schutzes der Gesundheit der Beschäftigten entsprechend, also die automatische Entlastung in dem auf die (mühsam nachgewiesene) Überlastung folgenden Bezugszeitraum (jeweils 4 Monate), lehnt die Leitung strikt ab.

Gleiches gilt auch für die entsprechend zuständigen Personen des Personalrates. Dieser wirkt nicht auf die Beendigung der rechtswidrigen Praxis (deutliche Unterschreitung der Bereitschaftszeiten) hin. Die Vereinfachung der Dokumentationspflichten der Betroffenen wird seit Monaten vom Personalrat mit der Leitung diskutiert, ohne irgendein Ergebnis. Das Naheliegende, nämlich die Verlagerung der Dokumentationspflichten weg von den Beamten hin zur Wachleitung hat der Personalrat nicht einmal versucht. Mehr noch, die zuständigen Personen des Personalrates möchten den Status quo offenbar erhalten.

Somit bleibt dem einzelnen Betroffenen nur das Vorgehen der Behörde hinzunehmen, oder gegen die schon vom Rechnungshof kritisierte Praxis gerichtlich vorzugehen.

Bei Fragen zu Bereitschaftsdienstzeiten, Beantragung der Reduzierung der Arbeitszeit und einer möglichen gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

Dr. Susen Wahl                                                 Michael Wahl

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