Blogbeitrag

Fortsetzung #2 zur Chat-Kontrolle - Rolle der belgischen Ratspräsidentschaft

Es ist kaum zu glauben;
die belgische Ratspräsidentschaft schlägt als ein Minus zu ihrem vorherigen Entwurf eine Variante vor, wonach der Verbraucher der Überwachung zustimmen kann / muss / darf. Stimmt er nicht zu, so kann er mit der betreffenden App keine Bilder / Videos hochladen.

Deutschland ist noch dagegen (02/23). Frankreich scheint nicht abgeneigt. U.a. der Internetwirtschaftsverband eco kritisiert dieses Vorhaben massiv; netzpolitik berichtet.

Die letzte / jüngste Stellungnahme / Info der Rechtsanwaltskammer dazu ist von Ende Oktober 2023 ?!

Die letzte / jüngste Stellungnahme des Anwaltsvereins dazu ist vom Mai bzw. November 2023 ?!

Mein Eindruck ist, dass die beiden Letztgenannten die Bedeutung dieser ganz offenbar ernst gemeinten Bestrebungen für die freie Ausübung der Grundrechte durch den Bürger unterschätzen.

Ein Großteil der Kommunikation / der Rede / verlagert sich in den letzten Jahren in das Internet, weg von der Straße, weg von den Stammtischen, weg vom Arbeitsplatz (das mag noch spezifischere Gründe haben), eben weg aus dem analogen Alltag. Nur weil das so ist, verlieren die dadurch ausgeübten Grundrechte jedoch nicht an Bedeutung.

Auf der Ebene europäischer und nationaler Behörden, Institutionen, Gremien, scheint dies nicht klar zu sein.

Geplant ist - hier noch einmal ganz deutlich - : "das massenhafte Scannen der privaten Kommunikation von Personen, die nicht unter Verdacht stehen, eine Straftat begangen zu haben. Das soll selbst in vollständig verschlüsselten Umgebungen geschehen."

Wenn auch aus der Anwaltschaft dazu nicht viel zu vernehmen ist, so regt sich doch die Zivilgesellschaft; u.a. diese Initiative ist zu nennen.

 

Erwähnenswert ist in der Sache, dass der Juristische Dienst des EU-Rats in einem Gutachten zu dem Ergebnis kam, dass die so geplante Chatkontrolle grundrechtswidrig ist und scheitern wird.

Man könnte meinen, dass dann ja alles klar ist und Entwarnung geben.

Jedoch muss der aufmerksame Leser sodann erkennen:

"Die EU-Kommission, die den Gesetzentwurf vorgeschlagen hat, widerspricht der juristischen Bewertung des Rats ausdrücklich. Die Kommission geht „von einer grundlegend anderen rechtlichen Bewertung aus“. Sie kündigte an, eine schriftliche Stellungnahme zu erarbeiten, um die Perspektive der Rats-Jurist:innen zu kontern. Die EU-Staaten kündigten ebenfalls an, das Gutachten des EU-Rats zu prüfen." (ebenda)

Somit ist klar, dass es Interessengruppen gibt, die es nicht so genau nehmen. Und die Macht haben.

Die Gefahrenlage ist klar zu erkennen. Diese Prozesse laufen nicht allzusehr im Verborgenen. Es wird spannend sein zu sehen, wer sich durchsetzt.

 

RA Michael Wahl


 

 

 

 

 

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