Blogbeitrag
Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister
Beginnen wir mit der Frage, worin der Zweck des ZVR besteht.
Auf den Seiten des ZVR, das von der Bundesnotarkammer betrieben wird, findet sich dazu:
„Die Regelung von Vorsorgeangelegenheiten erfüllt nur dann ihren Zweck, wenn die entsprechenden Stellen im Ernstfall davon Kenntnis erlangen. Aus diesem Grund ist die Registrierung jeder Vorsorgeangelegenheit im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer so wichtig. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können schnell feststellen, welche Regelungen der Vorsorgende getroffen hat“.
Es geht mithin nicht darum, dass Sie online Verfügungen treffen, sondern das ZVR bietet Ihnen die Möglichkeit der zentralen Hinterlegung Ihrer Daten, die den Ärzten, Gerichten etc. im Ernstfall einen schnellen Überblick über Ihre Verfügungen verschaffen.
Im Zuge der Registrierung werden Sie merken, dass das System davon ausgeht, dass Sie die folgenden Dokumente bereits gefertigt haben könnten: die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung, die Patientenverfügung und u.U. eben auch einen Ehegattenwiderspruch.
Der Registrierungsprozess ist nicht kompliziert. Wir haben Ihnen hier eine Anleitung gefertigt, die Sie im Vorfeld oder während der online-Registrierung als Hilfe heranziehen können. Die Registrierungsgebühr beträgt derzeit 23,00 Euro.
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