Blogbeitrag
Staatshaftung – Die Hansestadt Stralsund bricht Recht und verweigert Entschädigung
Das war den Verantwortlichen der Stadt aufgrund entsprechender Regelungen, Richtlinien und Rechtsprechung spätestens seit Juli 2005 bewusst und bekannt.
Die Stadt stellte Haushaltsgründe in den Vordergrund; Sicherheit und Gesundheit der Feuerwehrleute, die durch eben jene Arbeitszeitrichtlinie geschützt werden sollen, sind der Hansestadt Stralsund offenbar egal.
Die Stadt bricht bewusst Recht, um (Personal-) Kosten zu sparen. Das ergibt sich aus einem entsprechenden internen Vermerk der Verwaltung.
"Die Richtlinie ... muss umgesetzt werden. bei Nichtumsetzung sind die Folgen im Schadensfall nicht versichert (Organisationsverschulden durch Unterlassen). Jede Klage eines Beamten wäre erfolgreich."
„Der notwendige Personalmehrbedarf (8 Stellen) kann wegen der Haushaltssituation der Stadt nicht eingefordert werden.“
Dieses geschilderte Fehlverhalten der Verantwortlichen der Hansestadt Stralsund ist rechtlich nicht haltbar.
Auch die mit dieser Frage befassten Gerichte, Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht, konnten sich trotz der eindeutigen Rechtslage bisher nicht zu dieser Bewertung durchringen; das Urteil des OVG fügen wir hier anbei. Nach unserer Einschätzung ergeht diese Rechtsprechung im Interesse und Auftrag der Stadt. Die Meinung der Hansestadt im Einzelnen lässt sich hier nachlesen.
Die Judikative versagt und wird zum ausführenden Organ der Exekutive.
Viele Städte und Kommunen entschädigten ihre Feuerwehrleute für Zuvielarbeit in den genannten Jahren vollumfänglich, andere fanden einvernehmliche Regelungen mit ihren Feuerwehrleuten. Die Stadt Wiesbaden äußerte sich beispielsweise so:
„Die Landeshauptstadt Wiesbaden ist rechtlich verpflichtet, abzuwägen, ob die besonderen Umstände es rechtfertigen, ausnahmsweise den Grundsatz der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung zurücktreten zu lassen. „Es besteht ein überragendes öffentliches Interesse an einer einsatzbereiten Feuerwehr mit motivierten Beamten“ Zusätzlich müsse man anerkennen, dass die Betroffenen Einsatzdienst geleistet haben, ohne dafür bezahlt zu werden. „Wir versprechen uns von der Auszahlung die Wiederherstellung des Betriebsfriedens und der Motivation der Beamten. Auch ist eine Vertrauensbasis für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Feuerwehrbeamten und Stadt unabdingbar.““
Bisher zahlte die Hansestadt Stralsund keinem einzigen Feuerwehrmann eine Entschädigung für diese Jahre. Damit gehört die Hansestadt Stralsund einem sehr kleinen Kreis von Städten der Bundesrepublik an, die sich durch keinerlei Unrechtsbewusstsein auszeichnen und denen Sicherheit und Gesundheit der eigenen Feuerwehrleute offenbar gleichgültig sind.
Weitere Gerichtsverfahren stehen an; unsere Argumentation ist unverändert !
Rechtsanwältin Dr. Susen Wahl
Rechtsanwalt Michael Wahl
Kommentare
Einen Kommentar schreiben
* Pflichfelder