Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Wir erarbeiten mit Ihnen bereits im Vorfeld des Verfahrens eine zielgerichtete und realistische Verteidigungsstrategie. Diese kann je nach Situation sehr unterschiedlich aussehen: es kann angezeigt sein, Kompromisse einzugehen; es kann aber auch lohnend sein, hart und unnachgiebig aufzutreten. Dabei können wir mit allen Mitteln des Strafverteidigers arbeiten; einen Freispruch in jedem Fall können wir nicht versprechen. Das Urteil ist Sache des Gerichts.
Auch im Ordnungswidrigkeitenrecht vertreten wir Sie. Ordnungswidrigkeiten sind Gesetzesverstöße, die von Gesetzgeber als nicht so erheblich angesehen werden, dass ein Strafverfahren notwendig ist. Bußgeldverfahren sind notwendig, um den - vor allem im Straßenverkehr - massenhaft auftretenden geringwertigen Verstößen gegen Rechtsvorschriften schnell Rechnung zu tragen. Wir vertreten Sie bei allen Problemen aus dem Ordnungswidrigkeitenbereich, wie etwa Geschwindigkeits-, Rotlicht- oder Abstandsverstöße und verhindern in einer Vielzahl der Fälle beispielsweise das drohende Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis.