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Alimentation kinderreicher Familien

Stand: Ende 2024
Das Land Berlin hat am 20. Dezember 2024 unter anderem das Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2008 bis 2020 erlassen.

Nachzahlungen werden denjenigen gewährt, die sich im jeweils bezeichneten Haushaltsjahr mit einem statthaften Rechtsbehelf gegen die Höhe der gewährten Besoldung zur Wehr gesetzt haben. Das Vorverfahren darf nicht bestandskräftig, ein Klageverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen worden sein.

Sofern ein Rechtsbehelf sich auch auf Folgejahre bezogen hat, reicht dieser aus, um auch für Folgejahre anspruchsberechtigt zu sein.

Allerdings dürfte der folgende Satz aus der Gesetzesbegründung eine Rolle spielen, möglicherweise die Ansprüche begrenzen:

"Aller Voraussicht nach wird auf Grund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 30. November 2023 (Az: 26 К 649/23 ХХХ, Rn. 21) zukünftig darauf abgestellt werden, dass sofern die Höhe der Grundbesoldung durch ein neues Besoldungsgesetz geändert wird, die beamtete Dienstkraft ihren Anspruch auf amtsangemessene Alimentation – sollte diese ihn auch nach dem legislativen Tätigwerden weiterhin für verletzt halten - erneut gegenüber dem Dienstherrn geltend machen muss."

Gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin wurden Berufung und Sprungrevision zugelassen. Es ist somit nach gegenwärtigem Stand noch keine Rechtskraft eingetreten.

Bitte beachten Sie, dass entsprechende Bescheide der Behörde einen Monat nach Erhalt des Schreibens (Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses) rechtskräftig werden.

Sofern Sie Fragen zu dieser Problematik haben, so stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. Susen Wahl
Rechtsanwältin

Michael Wahl
Rechtsanwalt