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Amtsangemessene Besoldung

Stand: Dezember 2024
vorsorglich: Widersprüche einlegen – Es ist weiterhin unklar, wann das Bundesverfassungsgericht über die Berliner Fälle der A-Besoldung entscheidet.

Die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurden bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgesetzt und werden erst nach der Entscheidung wieder aufgenommen.

Vorsorglich haben wir für unsere Mandanten (nochmals, wie schon in den Vorjahren) Widerspruch gegen die laufende Besoldung einschließlich Zulagen und Sonderzahlungen im Jahr 2024 sowie Folgejahren eingelegt.

Gleiches gilt für Widersprüche gegen die laufende Versorgung, sofern wir über den Ruhestand unterrichtet wurden. Bitte teilen Sie zeitnah unter Angabe der Personalnummer beim Landesverwaltungsamt Berlin mit, wenn Sie in den Ruhestand gehen.

Widersprüche zur Gewährung der Hauptstadtzulage bzw. zur Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern haben wir eingelegt, sofern die entsprechende Bevollmächtigung / Beauftragung vorlag.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch in das Jahr 2025.

Dr. Susen Wahl
Rechtsanwältin

Michael Wahl
Rechtsanwalt