Beamtenrecht

Wir vertreten Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger gegenüber dem Dienstherrn – gerichtlich und außergerichtlich.

Besoldung und Alimentation

Wir begleiten Verfahren zur amtsangemessenen Alimentation, legen vorsorglich Widerspruch gegen die laufende Besoldung ein und vertreten Sie in den Klage- und Widerspruchsverfahren. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 zur Berliner A-Besoldung ist der aktuelle Bezugspunkt.

Disziplinarrecht

Wir beraten und vertreten Sie bei disziplinarrechtlichen Vorwürfen und gegenüber den Disziplinarbehörden – einschließlich der seit dem 1. April 2024 geltenden Änderungen, nach denen statusrelevante Maßnahmen auf die behördliche Ebene vorverlagert wurden.

Ruhestand und Dienstunfähigkeit

Die Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit setzt voraus, dass der Beamte dauerhaft außerstande ist, seine Dienstpflichten zu erfüllen. Vorrang hat der Grundsatz „Weiterverwendung vor Versorgung". Wir prüfen die Untersuchungsanordnung, überwachen die Anforderungen an die anderweitige Verwendung und vertreten Sie zu Fragen des Versorgungsrechts.

Staatshaftung und Zuvielarbeit

Wir vertreten Feuerwehrleute und andere Betroffene in Verfahren wegen rechtswidrig abverlangter Zuvielarbeit und der Frage der Verjährung.

Verfall von Urlaubsansprüchen – Hinweispflichten des Arbeitgebers / Dienstherrn

Urlaubsansprüche gehen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts nur dann unter, wenn der Arbeitgeber/Dienstherr den Arbeitnehmer/Beamten über den Verfall des Urlaubs aufgeklärt hat und dieser tatsächlich in der Lage war, die entsprechenden Urlaubstage zu nehmen.

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