Arbeitsrecht
Verfall von Urlaubsansprüchen – Hinweispflichten des Arbeitgebers
Urlaubsansprüche gehen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Bundesarbeitsgerichts nur dann unter, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über den Verfall des Urlaubs aufgeklärt hat und dieser tatsächlich in der Lage war, die entsprechenden Urlaubstage zu nehmen.
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Arbeitszeitrichtlinie
Der EuGH hat mit seiner Entscheidung vom 13. Januar 2022 (C-514/20) zur weiteren Stärkung der Rechte von Arbeitnehmern beigetragen.