RECHTSGEBIETE
Das Beamtenrecht (⇒ Blog) umfasst die Rechtsprobleme und Fragestellungen, welche mit dem Beamtenverhältnis im unmittelbaren Zusammenhang stehen. Hierzu gehören insbesondere die Ernennung und Beförderung, die Entlassung, die Versetzung von Beamten in den Ruhestand und die Vertretung in Disziplinarverfahren. Natürlich zählen auch Fragen der Besoldung (auch Sonderzulagen etc.), der Beihilfe und der sonstigen Vergütung im öffentlichen Dienst zum Beamtenrecht bzw. öffentlichen Dienstrecht. Gleiches gilt für die Klärung von Problemen bei der Mehrarbeit und rechtswidrigen Zuvielarbeit von Beamten.
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsräte in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts (⇒ Blog)
Schwerpunkte unserer Arbeit liegen in der Beratung und Vertretung von Unternehmen, Geschäftsführern und leitenden Angestellten bei der Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Fragen der Arbeitnehmerüberlassung, der Arbeitsplatzgestaltung, der Zusammenarbeit mit betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitnehmervertretungen sowie der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Arbeitnehmer vertreten wir bei der Geltendmachung von Lohn- und Gehaltszahlungen, bei Abmahnungen, in Kündigungsschutzverfahren. Wir begleiten Sie bei der Regelung von Teilzeitarbeit, auf dem Gebiet des Mutterschutzes und der Entgeltfortzahlung.
Bei Rechtsstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Wir begleiten Sie als Unternehmer in allen rechtlichen Angelegenheiten ihrer Geschäftstätigkeit (⇒ Blog).
Wir beraten Sie bei der Auswahl der für Sie günstigsten Gesellschaftsform, sei es GmbH, OHG, KG, GbR oder Verein. Wir verfassen die Gründungsdokumente, Verträge oder prüfen Ihre bereits verabschiedeten Dokumente und sind bei der Neufassung behilflich.
Wir begleiten Sie juristisch bei der Umwandlung von Gesellschaften (Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung). Wünschen Sie Kapitalerhöhungen, oder eine Beratung der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane, so stehen wir Ihnen ebenso zur Verfügung.
Insbesondere für unsere Mandanten aus dem osteuropäischen Raum prüfen und betreuen wir Investitionsvorhaben in Deutschland, von der Firmengründung bis zu möglichen ausländerrechtlichen Fragen.
Auch bei der Anmeldung von Marken sind wir gern behilflich.
Die Aufsicht über die Tätigkeit der Finanzdienstleister in der Bundesrepublik liegt bei der gleichnamigen Bundesanstalt (BA). Diese gibt es in dieser Form erst seit 2002. Die Aufgaben, die diese Aufsicht umfasst könnten umfangreicher nicht sein; zu beaufsichtigen sind die Banken, die Versicherungen, die Teilnehmer an den Wertpapiermärkten, Börsen und anderen Handelsplätzen. Zudem soll die BA der Marktmanipulation und dem Insiderhandel entgegenwirken. Hauptanliegen dürften bei all dem sein: Die Anleger sollen geschützt, das Finanzsystem stabil und integer aufgestellt werden (⇒ Blog).
Wir prüfen für kleine und mittelständische Unternehmen nach einer gründlichen Bestandsaufnahme und / oder Prüfung der Geschäftsidee, ob sie Vorgaben der Finanzdienstleistungsaufsicht betreffen (können) und empfehlen Maßnahmen, betreiben rechtliche Vorsorge und begleiten in der Folge auf Wunsch das Geschäft.
Durch die Ausrichtung unserer Kanzlei als beratender Dienstleister stellt die Ausgestaltung und Verhandlung von Verträgen eine der maßgeblichen Kompetenzen dar, um für Unternehmen oder Privatpersonen Rechtssicherheit zu schaffen (⇒ Blog).
Die konkrete Analyse Ihrer Bedürfnisse und deren Einkleidung in ein juristisch umfassendes Vertragswerk, welches den stetig wachsenden Anforderungen von Rechtsprechung und Gesetzgeber genügt, ist dabei eine Selbstverständlichkeit. Durch die fachspezifische Fremdsprachenkompetenz können wir Ihnen auch im Zuge der zunehmenden Internationalisierung von Geschäfts- und Privatbeziehungen sowohl bei der Verhandlung als auch bei der Gestaltung von internationalen Verträgen behilflich sein.
Unsere Leistungen umfassen im Bereich Vertragsrecht daher insbesondere:
- Prüfung und Überarbeitung bestehender Verträge
- Ausgestaltung und Verhandlung neuer Verträge
- Fremdsprachenübergreifende Gestaltung von Vereinbarungen
- Erstellung und Überprüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Wahrnehmung Ihrer Interessen im Streitfall
Mit diesem Begriff wird das Recht im Bereich der Informationstechnologien umschrieben, wozu auch und gerade im anwaltlichen Bereich die Prüfung und Gestaltung von Verträgen / AGB gehören. Der elektronische Geschäftsverkehr ist ebenso rechtlich zu regeln, wie z.B. durch Provider-Verträge, Nutzungsbedingungen. Im Immaterialgüterrecht geht es u.a. um Rechte an einer Domain, an Kennzeichen. Der Datenschutz und die Sicherheit der Informationstechnologien, einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen gehören zur Regelungsmaterie des IT-Rechts.
Der Staat spielt eine besondere Rolle, wenn es um rechtliche Regelungen für die Kommunikationsnetze und -dienste geht, insbesondere das Recht der Telekommunikation. Er vergibt öffentlich Leistungen im Bereich der Informationstechnologien (u.a. ist gemeint das sog. e-Government), wobei auch hier neben dem deutschen das europäische Kartellrecht zu beachten ist.
Wir als Kanzlei für den Mittelstand beraten in den für ihn relevanten Bereichen des IT-Rechts.
Immobilien gehören nach wie vor zu den wichtigsten Vermögenswerten für Privatpersonen, aber auch für Unternehmen oder Fondsgesellschaften (⇒Blog).
Im Bereich des Immobilienrechts befassen wir uns mit allen grundstücksspezifischen Eigentumsfragen. Dabei gestalten wir Grundstückskaufverträge, stellen Bauträgermodelle auf, kümmern uns für Sie um die Lösung von wohneigentumsrechtlichen Fragen.
Auch im Bereich der Strafverteidigung sehen wir es als unsere Aufgabe an, auf Ihre individuelle Lebenssituation einzugehen und Ihre Interessen umfänglich wahrzunehmen (⇒ Blog).
Da das Strafverfahren zum Schutze des Beschuldigten, bzw. Angeklagten sehr strengen Verfahrensregeln unterworfen ist, führen wir alle Handlungen, wie ein Antrag auf Akteneinsicht, eine Besprechung mit dem Mandanten, das Anfertigen eines Verteidigungsschriftsatzes etc. mit äußerster Sorgfalt aus. Schließlich geht es darum, eine staatlich angeordnete Strafe nur dort zuzulassen, wo sie berechtigt ist und auch dann nur in dem Maße, wie es verhältnismäßig ist.
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Wir beraten Sie vor und nach der Eheschließung, bei der Verfassung eines auf Sie zugeschnittenen Ehevertrags und bei der Ausarbeitung einer Vereinbarung für nichteheliche Lebensgemeinschaften (⇒ Blog).
In unserem Kulturkreis ist die Scheidung der Ehe mittlerweile akzeptiert und nicht zwingend gleichbedeutend mit dem Scheitern des gesamten Lebensentwurfes. Nur folgerichtig ist es daher, dass wir Sie bereits im Vorfeld einer anstehenden Ehescheidung beraten.
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